Beitragsordnung
zu entrichtende Mitgliedsbeiträge für unseren Karnevalsverein
1. | Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. | |||||||||||||||||||||
2. |
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
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3. |
Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.4. eines jeden Jahres fällig und ohne besondere Aufforderung zu entrichten ( Satzung § 5 Abs. 2 und 3). Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen.
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6. | Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren muss pro Jahr 1,0 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10 € berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar. | |||||||||||||||||||||
7. | Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. |
Beschlossen, am 05.02.2014