Beitragsordnung

 

zu entrichtende Mitgliedsbeiträge für unseren Karnevalsverein

 

1. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
2.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:

  Kinder unter 12 Jahren 60,00 €
  Kinder über 12 Jahren 72,00 €
  Erwachsene 96,00 €
     
Ermäßigungen 2 Erwachsene + Kind 150,00 €
  1 Erwachsener + Kind 120,00 €
     
3.

Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.4. eines jeden Jahres fällig und ohne besondere Aufforderung zu entrichten ( Satzung § 5 Abs. 2 und 3). Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen.

  • Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 €. Verrechnung mit Jahresbeitrag bei Vertragsabschluß
  • Vierwöchentliches Probetraining möglich.
  • Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden.
    Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
6. Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren muss pro Jahr 1,0 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10 € berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.
7. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Beschlossen, am 05.02.2014