Rechte und Pflichten der Mitglieder :

 

Den Mitgliedern steht das Recht der Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu.

Sie haben Stimmrecht, können Anträge stellen, Anfragen einbringen und Wünsche und Erinnerungen vortragen.

 

a) Jedes Mitglied ist verpflichtet die Satzung und Beschlüsse zu befolgen, die Richtlinien anzuerkennen und an der Erfüllung der Aufgaben zur Erreichungder Ziele des Vereins mitzuwirken.

 

b) Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag zu zahlen.

Aufzunehmende Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr.

Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

c) Bei Veranstaltungen ist Vereinsornat zu tragen ( soweit vorhanden ) bzw. der Veranstaltung entsprechende Kleidung.

 

d) Laut Beschluss des Vorstandes werden Mitglieder der Gesellschaft die ein unvollständiges bzw. fehlendes Vereinsornat tragen von Veranstaltungen ausgeschlossen.

 

e) Vereinsornat besteht aus folgenden Kleidungsstücken:

 

Mädchen - Garderock

 

- Gardeoberteil

- Petticoat

- Rüschenhöschen

- Tanzstiefel bzw. schwarze Halbschuhe und Stulpen

- Vereinsorden (soweit vorhanden)

- Kopfschmuck ( wird individuell festgelegt )

 

Jungen - schwarze Hose

 

- weißes Hemd

- blauer Umhang

- Kopfbedeckung

- Schwarze Halbschuhe

- Vereinsorden (soweit vorhanden)

 

f) Ordensordnung:

- Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich den Vereinsorden zu tragen.

- Bei Umzügen können alle im Jahr verliehenen Orden und Auszeichnungen getragen werden.