Aufgaben:

Neue Elferratsmitglieder werden von den Mitgliedern vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Person stellt sich in der Versammlung vor.
Unter Ausschluss der Person wird über die Aufnahme beraten. Fällt die Entscheidung positiv aus, so wird eine Probezeit von einer aktiven
Karnevalssession auferlegt, bevor das neue Elferratsmitglied in der
Öffentlichkeit auftritt.
Mit der Aufnahme im Elferrat verpflichtet sich jedes Elferratsmitglied:

  1. Das Vereinsornat in den Vereinsfarben auf eigene Kosten zu erwerben und auf Veranstaltungen in korrekter, sauberer und gepflegter Form zu erscheinen. Kleiderordnung: weißes Oberhemd mit verdeckter Knopfleiste,

     

    - schwarze Hose - blaue Jacke
    - Gelber Binder ( nach Absprache gelbe Fliege )
    - weiße Handschuhe
    - Narrenkappe blau-gelb
    - gelbes Kavalierstuch
    - schwarze Schuhe und Strümpfe

  2. Während der offiziellen Veranstaltung platziert sich der Elferrat nach Absprache auf der Bühne und hat sich den Beschlüssen der Versammlung unterzuordnen. Übermäßiger Alkoholgenuss und das Trinken aus Flaschen ist untersagt.
  3. Der Elferrat ist für die Saalordnung zuständig und kann bei Fehlverhalte Saalverweisungen vornehmen.
  4. Elferratsmitglieder verpflichten sich an den Versammlungen, die monatlich bzw. wöchentlich vor den Veranstaltungen stattfinden, teilzunehmen.
  5. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen entschuldbaren Gründen, bedarf es bei Nichtteilnahme einer Benachrichtigung des Vorstandes.
  6. Elferratsmitglieder können je nach Bedarf zum Kassendienst beordert werden. Dabei werden diejenigen Elferratsmitglieder berücksichtigt, die außer ihrer Amtstätigkeit noch mit anderen Aufgaben im Verein betraut werden.
  7. Ordensordnung: Jedes Elferratsmitglied verpflichtet sich den Elferratsorden zu tragen. Bei Umzügen können alle im Jahr verliehenen Orden getragen werden.